Durch Herstellung, Transport und Verwendung von Chemikalien können die menschliche Gesundheit und die Umwelt nachteilig beeinflusst werden.
Dem will die EU mit der am 1. Juni 2007 in Kraft getretenen Chemikalienverordnung REACH (Verordnung zur Registrierung, Bewertung und Zulassung von Chemikalien)
begegnen.
Mit REACH werden in den nächsten elf Jahren mindestens 30.000 bisher nicht registrierte Chemikalien - so genannte Altstoffe - in einer Datenbank bei der Europäischen Chemikalien-Agentur (ECHA) in Helsinki registriert und in Hinblick auf den geplanten Verwendungszweck anhand ihrer physikalisch-chemischen aber auch toxikologischen und ökotoxikologischen Eigenschaften bewertet werden. Der Umfang der Anforderungen richtet sich nach dem Gefährdungspotenzial und der Einsatzmenge der Stoffe.