Wohnen oder arbeiten Sie in Nordrhein-Westfalen?
Ihr Unternehmen hat weniger als 250 Beschäftigte?
Sie haben in diesem und im letzten Jahr an keiner betrieblich veranlassten Fortbildung teilgenommen?
Wenn diese drei Bedingungen auf Sie zutreffen, können Sie den Bildungsscheck für Ihre berufliche Weiterbildung in Anspruch nehmen.

Welche Vorteile bringt Ihnen der Bildungsscheck?
Ab 1. Januar 2009 gilt folgendes:
Der Wert eines Bildungsschecks beträgt 50% der Weiterbildungskosten, max. 500,- Euro pro Seminar. Sie erhalten 2 Bildungsschecks pro Person und Jahr. Ein Unternehmen kann insgesamt 10 Bildungsschecks für seine Mitarbeiter im Jahr erhalten.
Unter welchen Voraussetzungen erhalten Sie den Bildungsscheck?
- Ihre Arbeitsstätte ist in Nordrhein-Westfalen?
- Ihr Unternehmen hat weniger als 250 Beschäftigte?
- Sie haben im laufenden und in den beiden vorausgehenden Kalenderjahren an keiner beruflichen Weiterbildung teilgenommen?
Wenn diese drei Bedingungen auf Sie zutreffen, können Sie den Bildungsscheck für Ihre berufliche Weiterbildung in Anspruch nehmen.
Wo erhalten Sie den Bildungsscheck?
Als Einzelperson oder Unternehmensvertreter wenden Sie sich zuerst an eine vom Land NRW anerkannte Weiterbildungsberatungsstellen. Wenn Sie alle Voraussetzungen erfüllen, erhalten Sie nach dieser Beratung Ihren Bildungsscheck.
Wie lösen Sie den Bildungsscheck ein?
Sie buchen Ihr Wunschseminar bei der TÜV NORD Akademie oder lassen sich ein Angebot für eine firmeninterne Schulung Ihrer Wahl erstellen. Mit der Anmeldung senden Sie uns für jeden Teilnehmer, der gefördert werden soll, einen Bildungsscheck ein. Die Lehrgangs- und Prüfungskosten abzüglich der Fördersumme bezahlen Sie nach Erhalt der Rechnung.
Weitere ausführliche Informationen zum Bildungsscheck und eine Liste der Weiterbildungsberatungsstellen in Ihrer Nähe finden Sie direkt beim MAGS.