4. Voraussetzung: Das Masseverhältnis Ihrer Zugkombination
Die zulässige Gesamtmasse Ihres Anhängers (zG Anh) darf folgenden Wert nicht überschreiten:
zG Anh = X x m Zugfz leer
mit m Zugfz leer = Leermasse Ihres Zugfahrzeugs
Für X gelten in Abhängigkeit von der technischen Ausstattung Ihrer Kombination folgende Werte:
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Technische Ausrüstung Ihres Anhängers |
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ohne hydraulische Stoßdämpfer |
mit Bremse und hydraulischen Stoßdämpfern |
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Wohnwagen |
andere Anhänger |
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0,3 |
0,8 bzw. 1,0* |
1,1 bzw. 1,2* |
Die mit * versehenen Werte dürfen Sie in Anspruch nehmen wenn:
Ihr Anhänger mit:
- einer Stabilisierungseinrichtung für Zentralachsanhänger (Schlingerkupplung) ausgerüstet ist, für die der Nachweis der Einhaltung der ISO 11555-1 vorliegt oder
- mit einem anderen Bauteil bzw. einer selbständigen technischen Einheit ausgestattet ist, bei der durch eine ABE oder ein Teilegutachten nachgewiesen ist, dass der Betrieb einer Kombination bis Tempo 120 km/h verbessert wird,
oder
Ihr Zugfahrzeug…
… ein spezielles fahrdynamisches Stabilitätssystem für den Anhängerbetrieb hat, für das eine Herstellerbestätigung über die Verbesserung der Fahreigenschaften des Gespanns bis 120 km/h vorliegt.
In jedem Fall gilt, dass die zulässige Gesamtmasse Ihres Anhängers nicht größer sein darf als die zulässige Gesamtmasse und die zulässige Anhängelast Ihres Zugfahrzeugs.