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blank image Bei TÜV NORD Mobilität in NRW:
blank image Führerscheinprüfung 2009 nur noch am TÜV-PC
blank image 2. Januar 2009 / Die theoretische Führerscheinprüfung wird mit Beginn des Jahres in Nordrhein-Westfalen nur noch am PC beim TÜV zu absolvieren sein.
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blank image TÜV NORD AG:
blank image Holger W. Sievers übernimmt Arbeitsdirektorat von Klaus Orth
blank image 18. Dezember 2008 / Hannover/Essen/Hamburg: Holger W. Sievers (56) trägt ab 1. Januar 2009 als Arbeitsdirektor die Verantwortung für den Geschäftsbereich Bildung und Personal der TÜV NORD AG.
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blank image TÜV Report 2009 (Radio-O-Ton):
blank image Wieder mehr Autos mit erheblichen Mängeln
blank image 18. Dezember 2008 / Seit 1973 ist der TÜV Report der wichtigste Gebrauchtwagenratgeber.
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blank image TÜV NORD Mobilität wertet Hauptuntersuchungen aus:
blank image Wieder mehr Fahrzeuge mit erheblichen Mängeln
blank image 18. Dezember 2008 / Hannover: Die hohen Spritpreise vor der Finanzkrise haben sich anscheinend auf das Reparaturverhalten ihrer Besitzer ausgewirkt:
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blank image Essen Motor Show:
blank image TÜV NORD präsentiert sich als Partner für Profis
blank image 8. Dezember 2008 / Essen: Zum Ende der Essen Motor Show zieht TÜV NORD Mobilität ein positives Fazit. Unter dem Motto „Für alle, die auf der Erfolgsspur fahren“ präsentierten die Mobilitätsexperten Autohäusern und Werkstätten, die sich mit Tuning beschäftigen, ihr Serviceangebot.
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Tempo 100 Regelung für Kfz-Anhänger-Kombinationen auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen

Tempo100

 
Die Voraussetzungen für die Zulässigkeit von Tempo 100 für Kfz-Anhänger-Kombinationen auf Autobahnen wurden an die technische Entwicklung der Fahrzeuge angepasst. Folgende wesentliche Änderungen gibt es:
  • Die Bindung an ein bestimmtes Zugfahrzeug ist entfallen
  • Am Zugfahrzeug muss keine Tempo 100 Plakette mehr angebracht sein
  • Die einzuhaltenden Massenverhältnisse zwischen Zugfahrzeug und Anhängern wurden für bestimmte Kombinationen erhöht
2. Voraussetzung: Ihr Anhänger...
  • ist für eine Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h geeignet
  • wird so beladen, dass die maximal zulässige Stützlast der Kombination annähernd erreicht wird. Dabei beachten Sie bitte, dass weder die zulässige Stützlast des Zugfahrzeugs noch die des Anhängers überschritten wird.
    Grund: Durch eine hohe Stützlast verbessern Sie das Fahrverhalten Ihrer Kombination deutlich.

3. Voraussetzung: Ihre Anhängerbereifung...

  • ist nicht älter als 6 Jahre
  • weist mindestens den Geschwindigkeitsindex L (120 km/h) auf
  • nimmt keinen Tragfähigkeitszuschlag für den Anhängerbetrieb in Anspruch
4. Voraussetzung: Das Masseverhältnis Ihrer Zugkombination
Die zulässige Gesamtmasse Ihres Anhängers (zG Anh) darf folgenden Wert nicht überschreiten:

zG Anh = X   x   m Zugfz leer

mit  m Zugfz leer = Leermasse Ihres Zugfahrzeugs

Für X gelten in Abhängigkeit von der technischen Ausstattung Ihrer Kombination folgende Werte:

Technische Ausrüstung Ihres Anhängers

ohne hydraulische Stoßdämpfer

mit Bremse und hydraulischen Stoßdämpfern

Wohnwagen

andere Anhänger

0,3

0,8 bzw. 1,0*

1,1 bzw. 1,2*

Die mit  * versehenen Werte dürfen Sie in Anspruch nehmen wenn:

Ihr Anhänger mit:

  • einer Stabilisierungseinrichtung für Zentralachsanhänger (Schlingerkupplung) ausgerüstet ist, für die der Nachweis der Einhaltung der ISO 11555-1 vorliegt oder
  • mit einem anderen Bauteil bzw. einer selbständigen technischen Einheit ausgestattet ist, bei der durch eine ABE oder ein Teilegutachten nachgewiesen ist, dass der Betrieb einer Kombination bis Tempo 120 km/h verbessert wird,

oder

Ihr Zugfahrzeug…

ein spezielles fahrdynamisches Stabilitätssystem für den Anhängerbetrieb hat, für das eine Herstellerbestätigung über die Verbesserung der Fahreigenschaften des Gespanns bis 120 km/h vorliegt.

In jedem Fall gilt, dass die zulässige Gesamtmasse Ihres Anhängers nicht größer sein darf als die zulässige Gesamtmasse und die zulässige Anhängelast Ihres Zugfahrzeugs.

 

Wenn Sie noch Fragen haben, sprechen Sie mit uns. Unser kostenloses Service-Telefon: 0800 80 70 600

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